Wie Sie sich den maximalen Zuschuss sichern

Treppenlift von der Krankenkasse? So funktioniert's

Wird ein Treppenlift von der Krankenkasse bezahlt? Wie hoch sind die Zuschüsse und wie erfolgt die Kostenübernahme? Gibt es eine Zuzahlung und welche Krankenkasse übernimmt die Kosten?

Genau genommen zahlt die Pflegekasse Ihrer Krankenkasse für Sie als pflegeversicherte Person einen Zuschuss. Wir zeigen Ihnen, welche Voraussetzungen Sie erfüllen müssen, wie der Ablauf inkl. der Anträge korrekt erfolgt und was Stiftung Warentest und die Verbraucherzentrale empfehlen.

Schritt für Schritt zum maximalen Zuschuss der Krankenkasse für Ihren Treppenlift.

≡ Inhaltsverzeichnis

Schritt 1: Pflegegrad beantragen

Als pflegeversicherte Person kann Ihnen ein finanzieller Zuschuss nur gewährt werden, wenn bei Ihnen mindestens ein anerkannter Pflegegrad 1 oder höher vorliegt.

Den Antrag auf einen Pflegegrad stellen Sie bei der Pflegekasse Ihrer Krankenkasse. Sollte bereits ein Pflegegrad vorliegen, können Sie direkt mit Schritt 2 fortfahren.

Tipp: Der Antrag kann formlos, telefonisch oder schriftlich erfolgen. Unterstützung dabei bietet Ihnen Ihr Hausarzt, die Krankenkasse, ein Pflegedienst oder ein Pflegestützpunkt.

Anschließend erhalten Sie ein Formular der Pflegekasse, das Sie ausfüllen und unterschrieben zurückschicken müssen. Danach kündigt sich ein unabhängiger Gutachter zur persönlichen Begutachtung Ihrer Selbstständigkeit vor Ort an.

Innerhalb von 5 Wochen wird Ihnen dann schriftlich mitgeteilt, ob Ihnen ein Pflegegrad anerkannt wird oder nicht. Wichtig: Der Antrag muss vor dem finalen Einbau des Treppenlifts eingereicht werden.

Schritt 2: Kostenvoranschläge für die Pflegekasse einholen

Basis für die nächsten Schritte ist ein konkreter Kostenvoranschlag für einen Treppenlift. Gefördert werden alle Liftarten wie zum Beispiel ein Sitzlift, Plattformlift, Hublift oder Senkrechtlift.

Tipp: Die Anschaffungsart oder die Finanzierung haben keinen Einfluss auf den Zuschuss. Sie können sich also für einen neuen oder gebrauchten Treppenlift entscheiden und diesen finanzieren, mieten oder leasen.

Die Höhe der Zuschüsse

  • bis zu 4.000 Euro je pflegebedürftiger Einzelperson
  • bis zu 8.000 Euro beispielsweise bei pflegebedürftigen Eheleuten
  • max. 16.000 Euro bei einer Wohngemeinschaft mit 4 oder mehr pflegebedürftigen Personen

Konkrete Kostenvoranschläge für Ihre Pflegekasse erhalten Sie in Form von unverbindlichen und kostenlosen Angeboten am einfachsten von spezialisierten Preisvergleichsportalen.

Stiftung Warentest rät:

"Holen Sie immer mehrere Angebote ein. Häufig ergeben sich Preisdifferenzen durch unterschiedliche technische Lösungen." Quelle: test.de - Treppenlifter: Weg mit den Hindernissen

Die Verbraucherzentrale empfiehlt:

"Damit Ihnen Kosten und Aufwand nicht aus dem Ruder laufen, sollten Sie in der Planungsphase mehrere Angebote einholen und die einzelnen Posten akribisch miteinander vergleichen. Denn die Preisunterschiede sind enorm." Quelle: verbraucherzentrale.de - Treppenlifte: Tücken teurer Technik

So erhalten Sie konkrete Kostenvoranschläge für einen Treppenlift:

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Warum Sie mindestens 3 Vergleichsportale kombinieren sollten:

  • Nicht alle Treppenlift Hersteller sind auf allen Portalen.
  • Sie vermeiden die Gefahr von Ausreißern.
  • Die Preisunterschiede können signifikant sein.
  • Sie erhalten einen vollständigen Überblick über die Kosten & Preise.
Bis zu 4.000 €
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Kein Risiko: Auch bei Treppenliften gilt das 14-tägige Widerrufsrecht

Wenn Sie außerhalb von Geschäftsräumen einen Treppenlift bestellt haben, können Sie binnen 14 Tagen vom Kauf zurückzutreten. Das Widerrufsrecht gilt auch für einen individuell angepassten Treppenlift und nach der Montage. Weitere Informationen und einen Musterbrief finden Sie bei der Verbraucherzentrale.

Zusatztipp: Kostenlos weitere Hilfsmittel sichern

Bei vorhandenem Pflegegrad haben Sie gemäß § 78 Absatz 1 in Verbindung mit § 40 Absatz 2 SGB XI einen gesetzlichen Anspruch auf Pflegehilfsmittel. Sichern Sie sich daher die aktuelle Förderung z.B. für einen Badumbau und profitieren Sie von weiteren nützlichen Hilfsmitteln wie einem Hausnotruf oder einem Elektromobil.

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Neutrale Beratung vor Ort: Wohnberatungsstellen

Vor Ort können Sie sich persönlich bei einer Wohnberatungsstelle in Ihrer Nähe neutral über das Treppenlift-Angebot, Zuschüsse und rechtliche Fragen informieren. Die Wohnberatungsstellen setzen sich für das eigenständige Wohnen älterer Menschen und solcher mit Teilhabeeinschränkungen in deren herkömmlichen Wohnungen ein.

Schritt 3: Antrag auf Zuschuss stellen

Mithilfe der konkreten Kostenvoranschläge stellen Sie nun bei Ihrer Pflegekasse einen Antrag auf Zuschuss zu einer wohnumfeldverbessernden Maßnahme. Die Antragstellung kann formal oder formlos erfolgen.

Formale Antragstellung

Für die formale Antragstellung hält Ihre Krankenkasse die entsprechenden Formulare bereit. Diese erhalten Sie auf der jeweiligen Webseite oder auf Nachfrage bei Ihrem Ansprechpartner der Krankenkasse. Stichwort: Antrag auf Zuschuss zu einer wohnumfeldverbessernden Maßnahme.

Die Krankenkasse kann einen Treppenlift als eine Verbesserung Ihres Wohnumfeldes anerkennen und die Kosten durch einen Zuschuss senken. © iStockphoto.com/Pond Thananat

Formlose Antragstellung

Einen formlosen Antrag sollten Sie schriftlich bei Ihrer Krankenkasse einreichen. Formulieren Sie konkret, dass Sie einen Antrag auf Zuschuss zu einer wohnumfeldverbessernden Maßnahme stellen.

Beschreiben Sie, wie ein Treppenlift Ihr Wohnumfeld verbessert und dadurch die selbstständige Lebensführung erleichtert oder die Pflege durch den Treppenlift erheblich unterstützt und ermöglicht wird.

Geben Sie Ihrer Krankenkasse nach Möglichkeit mithilfe von Bildern einen Einblick in Ihre räumlichen Gegebenheiten und beschreiben Sie kurz Ihren aktuellen gesundheitlichen Zustand.

Schritt 4: Bescheid, Einbau und Erstattung

In der Regel sind die Erfolgsaussichten bei allen Krankenkassen wie zum Beispiel der AOK, BARMER, DAK, Techniker Krankenkasse, IKK, KKH, KNAPPSCHAFT, HEK und BKK gut und Sie sollten einen positiven Bescheid Ihrer Krankenkasse erhalten.

Hinweis: Es gibt keinen rechtlichen Anspruch auf den Zuschuss und es handelt sich um eine Kann-Bestimmung.

Mit dem positiven Bescheid können Sie die nächsten Schritte in Angriff nehmen und der Treppenlift kann nun final eingebaut werden. Sammeln Sie alle Originalrechnungen und reichen Sie diese nach dem Einbau bei Ihrer Pflegekasse ein.

Ihre Krankenkasse wird Ihnen jetzt bis zu 4.000 Euro je pflegebedürftiger Einzelperson für Ihren Treppenlift erstatten. Herzlichen Glückwunsch!

Weitere Tipps

Grundsätzlich wird der Zuschuss zu einer wohnumfeldverbessernden Maßnahme nur einmalig gewährt und alle Maßnahmen, die zum Zeitpunkt der Zuschussgewährung erforderlich sind, werden als eine Maßnahme gesehen.

Hinweis: Seit dem 1. Januar 2013 entfällt der Eigenanteil und damit die Zuzahlung für den Zuschuss der Pflegekasse komplett.

Sollte sich aber Ihr Gesundheitszustand ändern, können weitere Maßnahmen wie eine altersgerechte Gestaltung Ihres Badezimmers als erneute Maßnahme mit bis zu 4.000 Euro bezuschusst werden. Die Kosten für einen Hausnotruf können ebenfalls von der Krankenkasse übernommen werden.

Beispielrechnung

Unsere Beispielrechnung zeigt Ihnen, dass die Kosten für einen Treppenlift durch den Zuschuss der Krankenkasse deutlich reduziert werden können.

Bei Eheleuten erfolgt pro pflegebedürftiger Person ein Treppenlift Zuschuss bzw. die Kostenübernahme von bis zu 4.000 Euro durch die Krankenkasse, insgesamt also 8.000 € Zuzahlung. © Ingo Bartussek – stock.adobe.com

In unserem Beispiel gehen wir von pflegebedürftigen Eheleuten aus und kalkulieren mit den Preisen für einen geraden Treppenlift über eine Etage.

Beispiel: Treppenlift Kostenübernahme der Krankenkasse mit Zuschuss
Maßnahme Kosten / Zuschuss
Sitzlift4.500 €
Umbaumaßnahmen1.000 €
Montagekosten1.500 €
Zwischensumme7.000 €
Mehrwertsteuer1.330 €
Zuschuss Pflegeversicherung-8.000 €
Endsumme330 €

Häufig gestellte Fragen (FAQ) zum Thema Treppenlift & Krankenkasse

Wer bezahlt einen Treppenlift?

Die Kosten für einen Treppenlift bezahlen Sie im ersten Schritt selbst. Die Pflegekasse Ihrer Krankenkasse kann für Sie als pflegeversicherte Person einen Zuschuss von bis zu 4.000 Euro je pflegebedürftiger Einzelperson gewähren.

Wird ein Treppenlift von der Krankenkasse bezahlt?

Die Pflegekasse Ihrer Krankenkasse kann einen Zuschuss von bis zu 4.000 Euro je pflegebedürftiger Einzelperson bezahlen, d. h. die Kosten für einen Treppenlift als wohnumfeldverbessernde Maßnahme werden je nach Modell und Kosten nicht zu 100 Prozent übernommen.

Wann wird ein Treppenlift von der Krankenkasse bezahlt?

Als pflegeversicherte Person kann Ihnen ein finanzieller Zuschuss nur gewährt werden, wenn bei Ihnen mindestens ein anerkannter Pflegegrad 1 oder höher vorliegt. Stellen Sie bei Ihrer Pflegekasse dann einen Antrag auf Zuschuss zu einer wohnumfeldverbessernden Maßnahme und der MDK prüft anschließend die Notwendigkeit.

Ist ein Treppenlift ein Hilfsmittel?

Ein Treppenlift ist im Sinne des Gesetzes kein Hilfsmittel oder Pflegehilfsmittel. Als sogenannte wohnumfeldverbessernde Maßnahme kann die Pflegekasse Ihrer Krankenkasse für Sie als pflegeversicherte Person jedoch einen Zuschuss von bis zu 4.000 Euro je pflegebedürftiger Einzelperson gewähren.